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Lärm
Der Schalldruckpegel soll so niedrig gehalten werden, wie es nach Art des Betriebes möglich ist. Zu beachten ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass keine Beeinträchtigung der Gesundheit für die Beschäftigten entsteht.
Bei Messungen der Geräuschbelastung und Beratung der erforderlichen Schutzmaßnahmen unterstütze ich Sie nach dem Stand der Technik und neuesten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.
Lärmschutz
- Schallpegelmessungen
- Arbeitsplatzlärm
- Lärmexpositionspegel
- Lärmtabellen
- Lärmminderung
- Gehörschutz
- Gehörschäden
Fordern Sie gerne weitere Informationen zum Thema Lärmschutz von mir an.
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