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Gefährdungsbeurteilungen
Die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird im §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) genau beschrieben.
Der Arbeitgeber hat die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen.
Mit langjähriger praktischer Erfahrung erstelle ich Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
- Auswahl der Arbeitsmittel
- Gestaltung der Arbeitsabläufe
- Unterweisung der Beschäftigten
- Psychische Arbeitsbelastungen
Gerne erstelle ich ein Angebot für Sie.
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