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Arbeitsschutz
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind die Grundsätze zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geregelt.
Dem Arbeitgeber obliegt die arbeitsschutzrechtliche Pflicht, alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, zu prüfen und anzupassen.
Das Arbeitsschutzgesetz verlangt einiges von Ihnen, als Experte im Arbeitsschutz begleite ich Sie auf Ihrem Weg.
Betrieblicher Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen
- Jährliche Sicherheitsschulungen
- ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschusssitzungen)
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte
Fordern Sie gerne weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz von mir an.
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