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Arbeitsmittelprüfungen
Durch das Bereitstellen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einhalten.
Arbeitsmittel können Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen sein. Anhand der Verordnung wird dem Arbeitgeber unter §10 die Prüfung der Arbeitsmittel vorgeschrieben.
Als Sachverständiger im Arbeitsschutz kann ich Ihnen die Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel anbieten.
Arbeitsmittelprüfungen
- Elektrische Anlagen
- Regale
- Leitern und Tritte
- Lastaufnahmemittel
- Fördertechnik
Mehr Informationen zu Arbeitsmittelprüfungen bekommen Sie gerne von mir.
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