Meine Passion ist die Arbeitssicherheit, ich kümmere mich um Ihren Arbeitsschutz.

Flucht- und Rettungsplan


In der Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) werden die rechtlichen Vorgaben für Flucht- und Rettungspläne sowie für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gegeben.

In der Anwendung findet der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR.

Eine Abweichung von der ASR ist möglich, dazu muss aber die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz erreicht werden.


Mindestinhalte

  • DIN ISO 23601
  • Gebäudegrundriss
  • Verlauf der Wege
  • Notausgänge
  • Notfalleinrichtungen
  • Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Sammelplätze
  • Verhaltensregeln

Auf Grundlage der DGUV 2 Vorschrift und den Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz unterstütze ich Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Mit praktischen Erfahrungen als Industriemeister-Metall werden Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen praxisorientiert erstellt.