In der
Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) werden die
rechtlichen Vorgaben für Flucht- und Rettungspläne sowie für
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gegeben.
In der Anwendung findet der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR.
Eine Abweichung von der ASR ist möglich, dazu muss aber die gleiche
Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz erreicht werden.
Mindestinhalte
- DIN ISO 23601
- Gebäudegrundriss
- Verlauf der Wege
- Notausgänge
- Notfalleinrichtungen
- Brandbekämpfungseinrichtungen
- Sammelplätze
- Verhaltensregeln