Meine Passion ist die Arbeitssicherheit, ich kümmere mich um Ihren Arbeitsschutz.

Gefährdungsbeurteilung

Die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird im §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben.

Der Arbeitgeber hat die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen.

Mit langjähriger praktischer Erfahrung unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.


Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung

  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
  • Auswahl der Arbeitsmittel
  • Gestaltung der Arbeitsabläufe
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Psychische Arbeitsbelastungen
Auf Grundlage der DGUV 2 Vorschrift und den Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz unterstütze ich Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Mit praktischen Erfahrungen als Industriemeister-Metall werden Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen praxisorientiert erstellt.