Die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird im §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben.
Der Arbeitgeber hat die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen.
Mit langjähriger praktischer Erfahrung unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung
Gestaltung der Arbeitsplätze
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
Auswahl der Arbeitsmittel
Gestaltung der Arbeitsabläufe
Unterweisung der Beschäftigten
Psychische Arbeitsbelastungen