die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist im
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für alle Unternehmer gleichermaßen festgelegt!
Jedes Unternehmen muss eine "Fachkraft für Arbeitssicherheit" bestellen.
Ihr Unternehmen wird gemäß den gesetzlichen Grundlagen betreut.
Aufgaben der "Fachkraft für Arbeitssicherheit"
- Arbeitgeber zum Thema Arbeitssicherheit beraten
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen beurteilen
- Auf einen funktionierenden Arbeitsschutz und Unfallschutz hinwirken