Meine Passion ist die Arbeitssicherheit, ich kümmere mich um Ihren Arbeitsschutz.

Sicherheitsfachkraft


die gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für alle Unternehmer gleichermaßen festgelegt!

Jedes Unternehmen muss eine "Fachkraft für Arbeitssicherheit" bestellen.

Ihr Unternehmen wird gemäß den gesetzlichen Grundlagen betreut.



Aufgaben der "Fachkraft für Arbeitssicherheit"

  • Arbeitgeber zum Thema Arbeitssicherheit beraten
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen
  • Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen beurteilen
  • Auf einen funktionierenden Arbeitsschutz und Unfallschutz hinwirken
Auf Grundlage der DGUV 2 Vorschrift und den Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz unterstütze ich Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Mit praktischen Erfahrungen als Industriemeister-Metall werden Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen praxisorientiert erstellt.