Der Arbeitgeber hat für
gefährliche Arbeitsbereiche besondere Maßnahmen zu treffen.
Bei schweren Arbeitsunfällen prüft die Staatsanwaltschaft bei Ihren Ermittlungen die Existenz der Betriebsanweisungen.
Mit Betriebsanweisungen dokumentieren Sie Ihre Vorkehrungen als
Arbeitgeber, und können die Beschäftigten auf die Ihnen bekannten
Gefahren im Vorfeld hinweisen.
Aufbau einer Betriebsanweisung
- Anwendungsbereich
- Gefahren
- Maßnahmen und Regeln
- Verhalten
- Ansprechpartner