Durch das Bereitstellen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber auch die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einhalten.
Arbeitsmittel können Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder
Anlagen sein. Anhand der Verordnung wird dem Arbeitgeber unter §10 die
Prüfung der Arbeitsmittel vorgeschrieben.
Als Sachverständiger im Arbeitsschutz kann ich Ihnen die Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel anbieten.
Arbeitsmittelprüfungen
- Regale
- Leitern und Tritte
- Lastaufnahmemittel