Meine Passion ist die Arbeitssicherheit, ich kümmere mich um Ihren Arbeitsschutz.

Arbeitsmittelprüfungen


Durch das Bereitstellen von Arbeitsmitteln muss der Arbeitgeber auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einhalten.

Arbeitsmittel können Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen sein. Anhand der Verordnung wird dem Arbeitgeber unter §10 die Prüfung der Arbeitsmittel vorgeschrieben.

Als Sachverständiger im Arbeitsschutz kann ich Ihnen die Prüfungen Ihrer Arbeitsmittel anbieten.



Arbeitsmittelprüfungen

  • Regale
  • Leitern und Tritte
  • Lastaufnahmemittel
Auf Grundlage der DGUV 2 Vorschrift und den Aufgaben nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz unterstütze ich Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Mit praktischen Erfahrungen als Industriemeister-Metall werden Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen praxisorientiert erstellt.